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Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2011

Weihnachtsgeld zurückzahlen?


Bei jährlichen Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld sichern Arbeitgeber häufig durch Rückzahlungsklauseln den Verbleib der Mitarbeiter im Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum. Das ist aber nur begrenzt zulässig:

  • Bei Kleingratifikationen bis zu etwa € 500,-- ist eine Rückzahlungsvereinbarung in der Regel nicht wirksam
  • Bei Gratifikationen unter einem Monatsgehalt oder –lohn ist eine Bindung nur bis einschließlich 31. März des Folgejahres möglich
  • Bei einer höheren Weihnachtsgratifikation darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter bis zum 30. Juni des Folgejahres binden. Bindungsfristen darüber hinaus sind unzulässig. (HHo/12.2011/PB154)

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©2011 - Fachanwalt für Arbeitsrecht | Dr. Hans G. Holly | Aktuelles Arbeitsrecht: Weihnachtgeld zurückzahlen?

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