Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2017

Betriebsrat ausgehebelt: Wochenendarbeit durch ausländische Arbeitnehmer

In einem Betrieb der Automobilzulieferindustrie wird regelmäßig nur in der Woche gearbeitet. Genehmigungen zur Wochenendarbeit erteilt der Betriebsrat nicht. Der Arbeitgeber ließ deshalb rund 300 Arbeitnehmer einer Konzerntochter aus Portugal einfliegen, die die Wochenendarbeit auf der Grundlage eines Werkvertrages durchführten. Der Betriebsrat scheiterte mit seinem Versuch, die Wochenendarbeit durch das Arbeitsgericht verbieten zu lassen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied am 14.10.2016 – 13 TaBVGa 8/16 -, dass der Betriebsrat keine Beteiligungsrecht habe, um die Wochenendarbeit zu verhindern. Der Betriebsrat sei bei Nutzung der Betriebsanlagen durch Mitarbeiter einer ausländischen Konzerntochter auf Basis eines Werkvertrages nicht zuständig.(HHo/02.2017)