Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2016

„Frauen an die Macht“ – Männerdiskriminierend?

Mit einer Stellenanzeige, die in der Headline mit „Frauen an die Macht!“ aufmachte, hatte sich das Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.02.2016 – 9 Ca 4843/15 – auseinanderzusetzen. Dadurch fühlte sich ein männlicher Bewerber benachteiligt und klagte auf Entschädigung. Der Arbeitgeber führte zu seiner Rechtfertigung an, der Frauenanteil unter seiner Kundschaft betrage 25 – 30%; er habe aber bis dahin nur männliche Verkäufer gehabt und sei bereits auf eine Verkäuferin angesprochen worden. Das Arbeitsgericht hielt das Vorgehen des Arbeitgebers für gerechtfertigt, vermutlich, weil es einen Ausgleich des Missverhältnisses der Anzahl von Verkäufern zu – seinerzeit nicht vorhandenen – Verkäuferinnen für angemessen erachtete.(HHo/07.2016)