Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2016

Lohnzahlung zu spät: ein teures Vergnügen

Ein Arbeitgeber zahlte seinem Mitarbeiter den Lohn zum Teil unvollständig, zum Teil zu spät. Dadurch geriet letzterer mit der Tilgung eines Darlehens gegenüber der Sparkasse in Verzug, die den Kredit fällig stellte und später die Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses und der Eigentumswohnung des Mitarbeiters veranlasste. Der Mitarbeiter musste das Haus räumen. Die Versteigerung erbrachte nur die Hälfte des Verkehrswerts des Hauses. Die Differenz über € 76.000,– machte der Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber als Schadensersatz geltend. Mit Erfolg: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verurteilte den Arbeitgeber am 24.09.2015 – 2 Sa 555/14 – entsprechend, weil er dafür durch rechtzeitige und vollständige Lohnzahlung dafür zu sorgen habe, dass die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter laufende Kredite bedienen können. (HHo/05.2016)