Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2016

Sitzungsprotokoll gefälscht – Ausschluss aus Betriebsrat

Nach der aufgrund einer Beweisaufnahme gewonnenen Überzeugung des Arbeitsgerichts Essen, Beschluss vom 09.12.2015 – 6 BV 100/15 -, hat ein Betriebsratsvorsitzender ein Sitzungsprotokoll gefälscht bzw. die Inhalte einer Betriebsratssitzung bewusst falsch wiedergegeben. Dies sei eine grobe Pflichtverletzung, die dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertige.(HHo/09.2016)