Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2018

Versteckte Kamera in Umkleidekabine

Ein 59 jähriger Trainer hat er mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt und Unterwäsche entwendet. Deswegen wurde er vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ und Diebstahls von Unterwäsche zu einer Geldstrafe von 6400 Euro verurteilt. Der Arbeitgeber des Trainers sprach wegen des Sachverhalts eine fristlose Kündigung aus, wogegen der Trainer klagte. Das Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017 – 24 Ca 4261/17 –erklärte die Kündigung für rechtens. Es handele sich bei dem Verhalten des Trainers um einem groben Vertrauensbruch. Die schwerwiegenden Pflichtverletzungen seien ein Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. (HHo/01.2018)