Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2013

Altersteilzeitguthaben in der Insolvenz des Arbeitgebers

Mit einem für „Altersteilzeiter“ wichtigem Thema befasste sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18.07.2013 – 6 AZR 47/12 -, der Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben. Solche Guthaben baut ein Altersteilzeit-Arbeitnehmer bei „verblocker“ Altersteilzeit in deren ersten Phase, der sog. „Aktivphase“ auf, indem er quasi für die „Passivphase“ bei entsprechend reduzierten Bezügen vorarbeitet. Dabei ist er einem erheblichen Risiko ausgesetzt, nämlich der Insolvenz des Arbeitgebers. Wie wird die Vergütung des Arbeitnehmers in der Passivphase sichergestellt? Das Altersteilzeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Absicherung von aufgebauten Wertguthaben gegen seine Insolvenz. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten (HHo/09.2013).