Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2015

Arbeit durch Chef übernommen – Kündigung

Nachdem es zu Unstimmigkeiten zwischen einem Prokuristen und dem Arbeitgeber gekommen war, übertrug der Arbeitgeber dessen Aufgaben auf einen Geschäftsführer und kündigte dem Prokuristen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 31.07.2014 – 2 AZR 422/13 – die dagegen erhobene Klage als unbegründet abgewiesen. Der Arbeitsplatz des Prokuristen sei durch die Aufgabenübertragung entfallen. Aus dem Urteil ergeben sich große Gestaltungsspielräume für Unternehmen hinsichtlich der „Wegrationalisierung“ von Funktionen unterhalb der Geschäftsleitungsebene. (HHo/02.2015)