Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2013

Attest ab erstem Krankheitstag.

Wird ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber – entgegen landläufiger Meinung – ein Attest schon ab dem ersten Tag verlangen, ohne dies weiter begründen zu müssen, so entschieden vom Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012 – 5 AZR 886/11 – (HHo/01.2013).