Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2013

Auf den Hund gekommen

Auch die Tierliebe von Arbeitgebern hat Grenzen: Mit einem durchaus skurrilen Fall hatte sich das Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013 – 8 Ca 7883/12 – zu befassen. Der Arbeitgeber, eine Werbeagentur, erlaubte seinen Mitarbeitern offenbar, ihre Vierbeiner mit in den Betrieb zu bringen. So wohl zunächst auch einer Mitarbeiterin mit ihrer dreibeinigen Hündin „Kaya“. Diese entwickelte sich jedoch bald zum Schrecken vieler Mitarbeiter und auch des Geschäftsführers. Aus Angst vor „Kaya“ wagten sie sich nicht mehr ins Büro von Frauchen, weil „Kaya“ ihr Territorium durch Knurren, Zähnefletschen und Bellen verteidigte. Der Arbeitgeber erteilte „Kaya“ deshalb ein Zutrittsverbot. Das wiederum brachte Frauchen in Rage, die gegen das Verbot Klage beim Arbeitsgericht erhob. Laut Bericht der Fachpresse (NZA 18/2013, S. IX) nahm die Richterin „Kaya“ im Gerichtstermin in Augenschein: Lammfromm humpelte das Tier in den Gerichtssaal und eroberte mit treuem Blick die Herzen der Zuschauer. Doch die Richterin ließ sich nicht beirren. Die durch den Hund verursachten Störungen der Arbeitsabläufe rechtfertigten das „Hausverbot“ (HHo/09.2013).