Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2014

Betriebsratsschulung für Einigungsstelle: Kein Geld vom Arbeitgeber

In einem Beschluss vom 20.08.2014 – 7 ABR 64/12 – hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tätigkeit eines Betriebsratsmitglieds in der Einigungsstelle nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats und seiner Mitglieder gehöre. Ein diesbezügliche Schulung sei daher nicht erforderlich mit der Konsequenz, dass der Arbeitgeber für die Schulungskosten nicht einzustehen habe.(HHo/12.2014)