Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2015

Betriebsrente: Altersgrenze ausgehebelt

Einer Arbeitnehmerin waren vor langer Zeit betriebliche Versorgungsbezüge ab Vollendung des 60. Lebensjahres zugesagt worden. Aufgrund der geänderten Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ließ ihr Arbeitgeber sie wissen, dass ihr eine Betriebsrente erst ab dem 63. Lebensjahr zustehe. Gegen diese Änderung hat die Arbeitnehmerin durch die Instanzen geklagt. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage in letzter Instanz ab. Mit Urteil vom 13.01.2015 – 3 AZR 894/12 –entschied es, die der Arbeitnehmerin erteilte Versorgungszusage sei dahin auszulegen, dass eine Betriebsrente analog zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlensei, mithin zu dem späteren Zeitpunkt. (HHo/04.2015)