Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2012

Betriebsrentenanpassung: wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers entscheidet

Ist ein konzernangehöriges Unternehmen Schuldner einer Betriebsrente, so kommt es für deren Anpassung grundsätzlich auf die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens an.

Nur ausnahmsweise kann auf ein wirtschaftlich besser gestelltes anderes Konzernunternehmen zurückgegriffen werden, so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2010 – 3 AZR 427/08 – (HHo/01.2012).