Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2013

Betriebsübergang: Wielange darf der Arbeitnehmer widersprechen?

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Betriebsinhaber über, z. B. durch Kauf, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit über. Allerdings haben Arbeitnehmer das Recht, innerhalb eines Monats, nachdem sie ordnungsgemäß informiert wurden, dem Übergang zu widersprechen. Ist die Information nicht ordnungsgemäß, so beginnt die Widerspruchsfrist nicht, d. h. Arbeitnehmer können auch später widersprechen. Allerdings läuft die Widerspruchsfrist nicht grenzenlos, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15.03.2012 – 8 AZR 700/10 – entschieden hat: je länger der Arbeitnehmer bereits widerspruchslos für den Betriebserwerber gearbeitet hat, desto eher verwirkt das Widerspruchsrecht. 6 ½ Jahre widerspruchslose Arbeit waren dem Bundesarbeitsgericht jedenfalls zu lang (HHo/11.2012).