Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2014

Daten gelöscht – fristlos gekündigt

Der Account-Manager eines Unternehmens der EDV-Branche hat nach Feststellung eines Sachver-ständigen von seinem betrieblichen Nutzer-Account rund 80 eigene Dateien, 144 Kontakte, 51 E-Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine gelöscht, obwohl er genau wusste, dass die Löschung der Daten von seinem Arbeitgeber unter keinen Umständen hingenommen würde. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber mit Urteil vom 05.08.2013 – 7 Sa 1060/10 – bestätigt. Die Daten stünden in der Verfügungsmacht des Arbeitgebers, Die eigenmächtige Löschung mit den sich daraus ergebenden internen Problemen und gegenüber den Kunden sei ein so erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorausgegangene Abmahnung berechtigt sei. (HHo/03.2014)