Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2014

Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch kürzere Kündigungsfristen?

§ 622 BGB sieht längere Kündigungsfristen von bis zu 7 Monaten in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit vor. Eine solch lange Kündigungsfrist reklamierte eine 31jährige Arbeitnehmerin für sich, der mit einmonatiger Frist nach dreieinhalb Jahren Beschäftigung gekündigt worden war. Sie fühlte sich durch die gesetzlichen Vorgaben diskriminiert. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18.09.2014 – 6 AZR 636/13 – entschied. Die gesetzliche Staffelung sei angemessen im Hinblick auf das Ziel, betriebstreuen und älteren Arbeitnehmern mit tendenziell größeren Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. (HHo/10.2014)