Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2013

Erstattung von Bußgeldern durch den Arbeitgeber

Ein LKW-Fahrer hatte innerhalb von sieben Monaten Bußgeldbescheide über insgesamt ca. € 5.000,– wegen Lenkzeitenüberschreitungen kassiert. Er verlangte vom Arbeitgeber die Erstattung der bezahlten Bußgelder. Das Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.07.2013 – 8 Sa 502/13 – schloss eine Erstattungspflicht nicht grundsätzlich aus, auch wenn der Arbeitgeber Lenkzeitenüberschreitungen zwar nicht ausdrücklich angewiesen hatte, jedoch Fahrten so terminiert, dass es zwangsläufig zu Gesetzesverstößen kommen muss. Allerdings konnte der Fahrer vorliegend nicht darlegen, dass der Arbeitgeber Sanktionen für den Fall angedroht hatte, dass er sich den Anordnungen widersetzt. Eine „allgemeine Drucksituation“, wie die Befürchtung, entlassen zu werden, hielt das Gericht für nicht ausreichend, einen Erstattungsanspruch zu bejahen und damit den Konflikt des Fahrers zwischen Arbeitgeberweisungen und Gesetzestreue hier zu seinen Gunsten zu lösen (HHo/11.2013).