Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2014

Facebook – Haftung für unzulässige Aktivitäten des Mitarbeiters

Eine interessante Entscheidung zu Mitarbeiter-Aktivitäten in sozialen Netzwerken hat das Landgericht Freiburg, Urteil vom 31.07.2013 – 12 O 83/13 – getroffen: Ein Mitarbeiter hat in wettbewerbswidriger Weise auf Facebook auf eine Aktion seines Arbeitgebers – einem Autohaus – aufmerksam gemacht, indem er das Bild eines VW „postete“ und auf Nachlässe für Neuwagen hinwies. Der Arbeitgeber wurde deshalb von einer Wettbewerbszentrale abgemahnt. Zu Recht, wie das Landgericht Freiburg befand, obwohl der Arbeitgeber von der Aktion gar nichts wusste. Unkenntnis des Arbeitgebers spiele nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb keine Rolle (HHo/12.2013).