Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2013

Festlegung eines Leistungsbonus durch den Arbeitgeber

Im Arbeitsvertrag eines bei einer Bank beschäftigten Analysten ist geregelt, dass er einen Leistungsbonus erhält, der sich nach „individueller Zielerreichung, dem Teamverhalten sowie dem Erfolg der Bank“ bemisst. Der Bonus sollte jedes Jahr durch den Arbeitgeber für das abgelaufene Jahr festgesetzt werden. In einem Krisenjahr generierte der Arbeitgeber Verluste in Milliardenhöhe und zahlte keinen Bonus. Der Analyst meinte, ein solcher stehe ihm aber zu, da zumindest seine persönliche Leistung hätte berücksichtigt werden müssen. Dem folgte das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2013 – 10 AZR 8/12 – nicht. Der Arbeitgeber habe sein Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt. Ein Mindestbonus sei nicht vereinbart worden. Trotz erreichter persönlicher Ziele könne die Festlegung eines „Null“-Bonus gerechtfertigt sein, wenn – wie hier die Milliardenverluste – besondere wichtige Gründe für eine solche Entscheidung sprächen (HHo/07.2013).