Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2015

Fristlose Kündigung: Scan reicht nicht

Eine mit der Kündigung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber beauftragte Person versah das Kündigungsschreiben mit der eingescannten Unterschrift einer weiteren nicht kündigungsberechtigten Person. Das Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.05.2014– 7 Sa 998/13 – hielt nicht nur die vom Gesetz geforderte Schriftform für nicht eingehalten. Es liege bereits keine zurechenbare Kündigungserklärung vor. (HHo/04.2015)