
Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2015
Höhere Abfindungen für Gewerkschaftsmitglieder
Unbeanstandet gelassen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteilvom 15.05.2014 – 4 AZR 796/13 –eine Klausel in einem Haustarifvertrag mit sozialplanähnlichem Inhalt, nach der bestimmte Leistungen (höhere Abfindungen) nur für die Arbeitnehmer vorgesehen sind, die zu einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft IG Metall beigetreten waren. Es liege weder ein Verstoß gegen die sog. „negative Koalitionsfreiheit“, also dem Recht, einer Gewerkschaft fernzubleiben, noch eine Verletzung des arbeits- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.(HHo/05.2015)
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