Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2015
Keine Ausbildungsvergütung 20% unter Tarif
Ein gemeinnütziger Verein zur Förderung einer qualifizierten Berufsausbildung betreibt in seinen Mitgliedsbetrieben die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Ausbildungsvergütung eines Azubi belief sich auf etwa 55% der tariflichen Ausbildungsvergütung. Zu wenig, befand das Bundesarbeitsgericht. Mit Urteil vom 29.04.2015 – 9 AZR 108/14 – sprach es dem klagenden Azubi orientiert am Tarif weitere € 21.678,02 Ausbildungsvergütung zu.(HHo/05.2015)
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