Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2012

Kettenbefristungen: Keine europarechtlichen Bedenken bei befristeten Beschäftigungen

Ein Amtsgericht(!) beschäftigte eine Arbeitnehmerin über einen Zeitraum von elf Jahren auf der Grundlage von insgesamt dreizehn befristeten Verträgen zur Vertretung von anderweit ausgefallenem Personal.

Das Landesarbeitsgericht Köln meinte, diese Praxis sei mit europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar und legte die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof vor.

Dieser beanstandete derartige Kettenbefristungen jedoch nicht. Vertretungsfälle seien auch nach Europarecht anerkannte sachliche Gründe für derartige Vertragsgestaltungen, Europäischer Gerichtshof vom 26.01.2012 – C-586/10 – (HHo/PM 03.2012).