Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2013

Können Erben die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nach dem Tod eines Arbeitnehmers verlangen?

Mit dieser Fragestellung hatte sich das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2013 – 9 AZR 532/11 – zu befassen. Arbeitnehmer erwerben zu Beginn eines jeden Kalenderjahres auch dann einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn sie langandauernd arbeitsunfähig erkrankt sind. Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs reicht grundsätzlich allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aus. Welches Schicksal nimmt der Anspruch jedoch beim Tod des Arbeitnehmers? Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geht der Urlaubsanspruch unter und wandelt sich auch nicht in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Dies gilt selbst dann, wenn der Urlaubsanspruch zum Todeszeitpunkt bereits eingeklagt war (HHo/07.2013).