Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2015
Kündigung auf Verlangen
Ein Arbeitnehmer verlangte die Kündigung seines Vorgesetzten, weil dieser ihn auf einer gemeinsamen Dienstreise sexuell missbraucht habe. Tatsächlich ist der Vorgesetzte wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Dennoch hat das Arbeitsgericht Solingen mit Urteil vom 24.02.2015 – 3 Ca 1356/13 – die Klage nach Beweiserhebung abgewiesen. Das Arbeitsgericht sei nicht voll davon überzeugt, dass der Vorgesetzte den Arbeitnehmer tatsächlich missbraucht habe. Die verbliebenen Restzweifel gingen zu Lasten des klagenden Arbeitnehmers. (HHo/05.2015)
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