Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2015

Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und Sonderzahlung?

Die Berechnung des seit Januar geltenden Mindestlohns von € 8,50 wirft viele Fragen auf. Ob ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung in die Berechnung einfließen dürfen, hatte das Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015 54 Ca 14420/14 – zu entscheiden. Das sei bei einem zusätzlichen Urlaubsgeld und einer Jahressonderzahlung nicht der Fall, da diese nicht – wie der gesetzliche Mindestlohn – unmittelbar die Arbeitsleistung entgelten sollen.(HHo/05.2015)