Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2013

„Mobbing“ durch Nichtzuweisung oder Zuweisung von unterwertiger Arbeit

Ein durchaus nicht selten vorkommender Fall war Gegenstand eines Urteils des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2012 – 1 Ca 1310/12 -: Ein Arbeitnehmer war bis zur Umstrukturierung seines Arbeitsbereichs im Jahr 2006 Bereichsleiter IT-Softwareservice, danach „Task Manager Informations-Technologie“. Seit der Umstrukturierung hat er seinen Vorgesetzten mehrfach darauf hingewiesen, dass er nicht ausgelastet sei; er bat dabei um mehr Arbeitsaufgaben. Nachdem Verhandlungen über eine gütliche Trennung an unterschiedlichen Vorstellungen über die Höhe der Abfindung scheiterten, wies der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an, tägliche Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Der Konflikt spitzte sich schließlich so zu, dass der Arbeitnehmer erkrankte und sich in psychotherapeutische Behandlung begeben musste. Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber und den Vorgesetzten zu einem Schmerzensgeld von € 7.000,–, weil sie die Würde des Arbeitnehmers durch systematische Ausgrenzung angegriffen, zudem suggeriert hätten, er sei fachlich und persönlich ungeeignet bzw. minderwertig (HHo/07.2013).