Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2014

Oberarzt: Kein Anspruch auf Durchführung von 100 Herz-OPs im Jahr

Ein 63jähriger Oberarzt eines Universitätsklinikums behauptete, seit einigen Jahren werde er zu deutlich weniger großen Herzoperationen herangezogen. Dies stelle eine Diskriminierung wegen seines Alters dar. Er verklagte seinen Arbeitgeber – die Universität – auf Einteilung von mindestens 100 Operationen im Jahr und eine Entschädigung von € 5.000,- wegen Altersdiskriminierung. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.07.2014 – 10 Sa 101/14 – die Klage abgewiesen, weil der Oberarzt seinen nicht weisungsbefugten Arbeitgeber verklagt habe. Weisungsbefugt sei aber das Universitätsklinikum.(HHo/08.2014)