Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2015

Raubkopien im Dienst – Kündigung

Ein bei einem Oberlandesgericht angestellter IT-Verantwortlicher stellte während der Arbeitszeit auf seinem dienstlichen Computer unerlaubt Kopien von privat beschafften Bild- und Tonträgern für private Zwecke her. Bei einer Überprüfung waren auf der Festplatte des Dienstrechners mehr als 6400 E-Book-, Bild-, Audio- und Videodateien gefunden worden. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in letzter Instanz mit Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15 – die vom beklagten Land ausgesprochenen fristlose Kündigung.(HHo/08.2015)