Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2015

Rentner will weiter arbeiten

Es gibt sie noch, die Menschen, die sich nicht „auf Knopfdruck“ aus dem Arbeitsleben entfernen bzw. entfernen lassen wollen: Ein Rentner hatte mehrere befristete Arbeitsverträge jenseits seines 65. Lebensjahres. Der letzte befristete Vertrag sah vor, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einzuarbeiten habe und das Arbeitsverhältnis am 31.12.2011 sein Ende finden werde. Der Kläger wollte bei Gericht festgestellt wissen, dass das Arbeitsverhältnis nicht zu diesem Datum ende. Seine Klage hatte beim Bundesarbeitsgericht – zumindest vorläufig – Erfolg. Mit Urteil vom 11.02.2015 – 7 AZR 17/13 – stellte es fest, dass der Bezug von gesetzlicher Altersrente alleine jedenfalls nicht die Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtfertige. Das Gericht verwies den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Klärung zurück. (HHo/02.2015)