Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2014

Risiken: erst Angestellter, dann Geschäftsführer – Geschäftsführer mit Arbeitnehmerstatus

Gerade in Konzerngesellschaften übernehmen (leitende) Angestellte häufig die Funktion eines Geschäftsführers bei einer anderen Konzerngesellschaft. Trennt sich letztere von dem Geschäftsführer, stellt sich die Frage, ob das Anstellungsverhältnis mit der ursprünglichen Anstellungsgesellschaft wieder auflebt. Das ist dann der Fall, wenn eine Aufhebung des Anstellungsvertrags nicht formgerecht, nämlich schriftlich, vereinbart wurde. Zwar kann auch in einem Geschäftsführer-Dienstvertrag die Aufhebung des Anstellungsverhältnisses – auch schlüssig – mitvereinbart werden. Dann müssen die vertragsschließenden Gesellschaften aber identisch sein, so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.20.2013 – 2 AZR 1078/12 -. Mit der interessanten Frage, ob weisungsgebundene Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts zu gelten haben, was u. U. die Anwendbarkeit von vielfältigen Arbeitnehmerschutzvorschriften zugunsten von Geschäftsführern zur Folge haben kann, befasst das Arbeitsgericht Verden mit Vorlagebeschluss vom 06.05.2014 – 1 Ca 35/13 – den Europäischen Gerichtshof. (HHo/07.2014)