Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2015

Schadensersatz und Schmerzensgeld für „Verlust von Lebenszeit“

Nicht selten streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit. Mit einer besonders phantasievollen Variante hatte sich das Saarländische Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 09.04.2014 – 2 Sa 145/13 – auseinanderzusetzen: Eine Arbeitnehmerin verlangte – zusätzlich zu der vom Arbeitgeber einschließlich Überstunden und Mehrarbeit voll bezahlten Arbeitszeit – von ihrem Arbeitgeber Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens € 10.000, weil der Arbeitgeber ihr mit Überstunden und Mehrarbeit einen „Verlust von Lebenszeit“ und damit auch einen – zusätzlichen – immateriellen Schaden zugefügt habe. Dieser Argumentation vermochte das Landesarbeitsgericht schon im Ansatz nicht zu folgen: Geleistete und vergütete Arbeitszeit diene den meisten Menschen zur Erwirtschaftung der finanziellen Mittel zur Lebensführung und führe immer zu einem Verlust von Lebenszeit, der aber über die geleistete Vergütung hinaus zu keinem ersatzfähigen Schaden oder gar einem Schmerzensgeldanspruch darstelle. (HHo/04.2015)