Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2022

Sekretärin per Ebay Kleinanzeige gesucht – Schadensersatz

Eine Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen lautete: „Sekretärin gesucht! Beschreibung: wir suchen eine Sekretärin ab sofort. Vollzeit/Teilzeit. Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen…“ Eine männliche Person bekundete über die Chat-Funktion Interesse an dieser Stelle, worauf das Unternehmen antwortete „…vielen Dank für Interesse in unserem Hause. Wir wünschen eine Dame als Sekretärin…“ Daraufhin machte der Interessent gegen das Unternehmen eine Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern wegen Geschlechtsdiskriminierung geltend. Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, bei einer Rückmeldung auf eine Ebay-Kleinanzeige per Chat handele es sich nicht um eine Bewerbung im Sinne des Gesetzes. Vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte der Interessent allerdings Erfolg. Das Gericht verurteilte das Unternehmen am 21.06.2022 – 2 Sa 21/22 – in Höhe von 7.800 €. Wer eine Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen veröffentliche, müsse damit rechnen, dass sich die Bewerber über die Kleinanzeigen-Chatfunktion bewürben und nicht schriftlich auf klassische Weise. Für einen Rechtsmissbrauch des Bewerbers sah das Gericht keine Anhaltspunkte. (HHo/09.2022)