Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2015

Sitzstreik beim Chef – Kündigung

Ein Fall, der auch nicht alle Tage vorkommt, war vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.201 – 3 Sa 354/14 – zu entscheiden: Eine seit 1992 beschäftigte Abteilungsleiterin hat von ihrem Arbeitgeber immer wieder eine außertarifliche Vergütung gefordert. Nach vielen ergebnislosen Gesprächen mit ihrem Vorgesetzten weigerte sie sich nach einem erneuten – fehlgeschlagenen – Versuch den Raum zu verlassen. Sie gehe erst, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Hinweise auf das Hausrecht, wiederholte Aufforderungen zum Verlassen des Raums unter Kündigungsandrohung und Vermittlungsversuche von Ehemann und Betriebsrat blieben fruchtlos.Erst drei Stunden nach Beginn ihres „Sitzstreiks“ verließ sie in Polizeibegleitung den Raum um am nächsten Tag eine E-Mail mit großem Verteiler und folgendem Wortlaut zu versenden: „Wer solche Vorgesetzte hat, benötigt keine Feinde mehr“. Das Landesarbeitsgericht bestätigte angesichts der 22-jährigen beanstandungsfreien Beschäftigungszeit die neben der fristlosen Kündigung vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung. (HHo/08.2015)