Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2014

Telefonsex – freie Mitarbeit oder angestellt?

Eine 59-jährige war für eine Erotik-Hotline tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten Flirtgespräche, Telefonsex und Partnervermittlung. Sie arbeitete von zu Hause aus nach einem Online-Stundenplan. Gegenüber den Kunden rechnete der Hotline-Betreiber ab, während die 59-jährige ihre Dienste dem Hotline-Betreiber als „freie Mitarbeiterin“ in Rechnung stellte. Die Rentenversicherung stellte jedoch fest, dass es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handele, für das Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten seien. Dies bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.02.2013 – L 11 R 3323/12-. Die Mitarbeiterin sei schon bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit nicht frei gewesen. Im Übrigen habe der Hotline-Betreiber ihre Tätigkeit durch eine Vielzahl von Einzelweisungen gesteuert und bis in Einzelne kontrolliert. Die Gewerbeanmeldung der Mitarbeiterin sei demgegenüber nicht aussagekräftig. (HHo/05.2014)