Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2015

Treueprämie im Sozialplan – Gleichbehandlung

Die Zahlung von Treueprämien – neudeutsch „retention bonus“ genannt – ist nicht ungewöhnlich bei bevorstehenden Betriebsschließungen, um das abwicklungsnotwendige Personal bei der Stange zu halten. Ein Sozialplan sah solche Leistungen vor, nahm allerdings befristet beschäftigte Arbeitnehmer, denen nicht vorzeitig betriebsbedingt gekündigt werden konnte, davon aus. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht am 09.12.2014 – 1 AZR 406/13 urteilte. Die entsprechende Sozialplanregelung verstoße sowohl gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als auch gegen das Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter. (HHo/05.2015)