Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2014

Übergewicht und Arbeitsrecht

Übergewichtige Bewerber beschäftigen Arbeitsgerichte sowohl bei Bewerbungen als auch bei Kündigungen. Das Arbeitsgericht Darmstadt hatte sich in seinem Urteil vom 12.06.2014 – 6 Ca 22/13 – mit der Forderung einer Stellenbewerberin auseinanderzusetzen, die von der beklagten gemeinnützigen Organisation € 30.000,- Entschädigung und Schmerzensgeld forderte, weil sie wegen ihres Übergewichts bei der Besetzung einer Geschäftsführerposition benachteiligt worden sei, was der Beklagte Verein bestritt. Das Arbeitsgericht konnte keine diskriminierende Benachteiligung wegen einer Behinderung erkennen und wies die Klage ab. Von einem weiteren, beim Europäischen Gerichtshof – C-354/13 – anhängigen, Diskriminierungsfall berichtet die Fachpresse (NJW-aktuell 31/2014, S. 24). Der Kläger was als Tagesvater seit 15 Jahre bei einer dänischen Gemeinde beschäftigt. Er wiegt über 160 Kilo. Ende 2010 wurde ihm gekündigt. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof ist der Ansicht, dass das EU-Recht eine Diskriminierung wegen Fettleibigkeit nicht ohne weiteres verbiete, allenfalls in extremen Ausnahmefällen. Man wird sehen, wie das Gericht entscheidet. (HHo/08.2014)