Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2012

Überstunden: mit Gehalt/Lohn abgegolten?

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, nach der geleistete Überstunden mit dem Gehalt bzw. Lohn abgegolten sind, also dafür keine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn die Höchstzahl der abgegoltenen Überstunden und der Bemessungszeitraum nicht festgelegt sind.

Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden, dass auch bei Unwirksamkeit der Klausel Überstunden dann nicht zu bezahlen sind, wenn keine „berechtigte (Überstunden-)Vergütungserwartung“ besteht (Urteil vom 17.08.2011 – 5 AZR 406/10-). Mit dem Argument ist die Klage eines angestellten Rechtsanwalts mit einem Jahresgehalt von € 80.000,– abgewiesen worden(HHo/01.2012).