Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2015

Universitäres Prekariat

Auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse der besonderen Art macht die Fachpresse (NZA aktuell 23/2014, XI) aufmerksam: Vielfach vergeben Universitäten immer wieder befristetPflicht-Lehraufträge an nicht angestellte externe Personen, die kärglich bezahlt die notorisch klammen Kassen der Universitäten bzw. der Länder entlasten. Besonders betroffen sollen insoweit Tätige an Musik- und Kunsthochschulen sowie in den Bereichen Geisteswissenschaften und Sprachen sein. Die Bezahlung pro Stunde bewege sich im Bereich der Mindestlohngrenze, wobei das Mindestlohngesetz auf diese Spezies mangels Arbeitnehmerstatus keine Anwendung finde. Eine besonders schlagkräftige Lobby, die die Situation durchleuchte und ggf. für Abhilfe durch Einrichtung von Dauerstellen für diese Daueraufgaben sorge, scheine dieser Personenkreis nicht zu haben. (HHo/12.2014)