Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2013

Was ist eine Verdachtskündigung?

Unter einer Verdachtskündigung versteht man die Kündigung eines Arbeitnehmers, wenn diese nicht auf einen erwiesenen Straftatbestand oder Vertrauensbruch gestützt, sondern ausgesprochen wird, weil entsprechende Verdachtsmomente bestehen. Eine Verdachtskündigung kann – unter engen Voraussetzungen – als außerordentliche oder als ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. In einem am 24.05.2012 – 2 AZR 206/11 – entschiedenen Fall, mit der es die Klage eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten und der versuchten Erpressung sowie Bestechlichkeit verdächtigen Ingenieurs in 3. Instanz abwies, hat das Bundesarbeitsgericht wiederum die Zulässigkeit von Verdachtskündigungen bestätigt. Der auf objektive Tatsachen gründende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung – wie einer Straftat – kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (HHo/03.2013).