Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2015
Was ist unter „Beschäftigung in Vollzeit“ zu verstehen?
Wieviel Arbeitsstunden pro Woche hat ein Arbeitnehmer zu leisten, wenn der Arbeitsvertrag insoweit lediglich auf „Beschäftigung in Vollzeit“ verweist? 30, 35, 37,5 oder 40 Stunden? In seinem Urteil vom 25.03.2015 – 5 AZR 602/13 – entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer davon ausgehen dürfe, die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit übersteige nicht 40 Wochenarbeitsstunden.(HHo/09.2015)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht