Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2015

Zwangspause und Arbeitslohn

Pausen werden grundsätzlich nicht bezahlt. Was aber gilt, wenn der Arbeitgeber gesetzeswidrige Ruhepausen anordnet? Mit einem solchen Fall hatte sich das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.02.2015 – 5 AZR 886/12 – zu befassen. Eine Flugsicherheitskraft war der Meinung, dass die vom Arbeitgeber zu Beginn der Schicht mitgeteilten Ruhepausen gegen Arbeitszeitrecht verstießen und verlangte für diese Zeiten Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht lehnte den geltend gemachten Anspruch ab, u. a. weil der Arbeitnehmer nicht gegen die Pausenanordnung protestiert habe. (HHo/05.2015)