Aktuelles Arbeitsrecht April 2016
½ Hähnchen, Gyros und Pommes Frites statt Knöllchen
Einem städtischen Angestellten im Ordnungsdienst wird vom Arbeitgeber u. a. vorgeworfen, in mehreren Imbissstuben vergünstigte Speisen entgegengenommen zu haben. Aufgrund seiner Funktion habe er für nur 5 € „all inclusive“ speisen dürfen, z. B. ½ Hähnchen oder Gyros mit Pommes Frites, Soße, Salat und einem Getränk. Als Gegenleistung habe er Falschparker erst nach der Mittagspause und nach Rücksprache mit dem Imbissbetreiber aufgeschrieben. Die Stadt kündigte zunächst fristlos, später auch vorsorglich fristgerecht. Das angerufene Arbeitsgericht Düsseldorf entschied am 18.09.2015 – 2 Ca 1992/13 – nach Beweisaufnahme, dass die fristlose Kündigung unwirksam, u. a. weil zu spät ausgesprochen, die fristgemäße Kündigung jedoch wirksam sei.(HHo/04.2016)
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