Dr. Holly

Mediation im Arbeitsleben

Vorteile auf einen Blick

  • Kostensparende und kräfteschonende Form der Konfliktlösung
  • Sie behalten das Heft des Handelns selbst in der Hand
  • Chance auf eine „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten

Probleme und Konflikte im Arbeitsleben

Durch gegenläufige Interessen der am Arbeitsleben beteiligten Menschen werden oftmals Probleme und Konflikte im Betrieb verursacht. Auch unterschiedliche Einstellungen, Lebenshaltungen und Verhaltensweisen bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Dies kann sowohl Unternehmer und Arbeitgeberverbände auf der einen, den Betriebsrat oder involvierte Gewerkschaften auf der anderen Seite betreffen, aber auch einzelne Arbeitnehmer oder Führungskräfte, Gruppen von Mitarbeitern oder die Belegschaft insgesamt. Davon zeugen zahllose arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen. Aber auch im Betrieb selbst entsteht dadurch ein immenser Aufwand. Innerbetriebliches Konfliktmanagement bringt hohe Kosten mit sich.

Konfliktlösungsmodelle

Auf lange Sicht unproduktiv sind einseitige Lösungsmethoden wie Abwarten und Aussitzen, Verleugnen oder auch Nachgeben. Aktive Vorgehensweisen dagegen, die die Konfliktbeteiligten einbeziehen, um zu einer Entscheidung zu kommen, versprechen eher Erfolg. Dazu zählen Verhandlungen wie auch die Mediation. Eskalieren Konflikte am Arbeitsplatz, wird zumeist eine dritte Person oder Instanz, also ein Schiedsgericht oder das Arbeitsgericht, angerufen.

Wird die Konfliktlösung an einen Dritten delegiert, z. B. den Arbeitsrichter, bringt dies oft deutliche Einschränkungen mit sich. Die Konfliktbeteiligten geben ihre Selbstverantwortung und eigene Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend aus der Hand. Einer besonnenen und umfassenden Konfliktlösung, die unnötige Auseinandersetzungen vermeidet, ist dadurch oft der Weg versperrt.

Demgegenüber eröffnet eine Mediation vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konfliktbeteiligten bestimmen selbst, welches Verfahren sie wählen wollen, wie stark sie den Konflikt begrenzen möchten sowie die Kosten und den zeitlichen Aufwand der Problemlösung.

Die Idealbedingungen für Verhandlungen zwischen zwei oder mehr Personen lassen sich so skizzieren: Die Beteiligten handeln autonom und stehen nicht unter Druck. Ihr Handeln wird nicht durch Emotionen beeinflusst. Sie verhalten sich fair und nicht manipulativ und konzentrieren sich ganz und gar auf eine sach- und lösungsorientierte Verhandlung. Perfekt ist eine Verhandlungssituation, in der keiner dem anderen überlegen und die frei von äußeren Störungen ist.

Die Durchführung einer Mediation ist immer dann eine sinnvolle Alternative, wenn sich trotz ernsthaften Bemühens um sachgerechtes, kooperatives Verhandeln eine Lösung des Konflikts nicht erreichen lässt. Die Einschaltung eines Dritten, sei er Richter oder Mediator, kann hilfreich sein, wenn es den Konfliktbeteiligten nicht gelingt, die notwendige emotionale Distanz zu wahren, ungleiche Machtverhältnisse auszubalancieren und zielführende Verhandlungsstrukturen einzuhalten.

Mit Hilfe eines Dritten, eines Mediators, der den Interessen aller Parteien verpflichtet ist, wird der Weg in eine sachgerechte Verhandlungslösung geebnet. Der Mediator strukturiert die Verhandlung, richtet sie an den Bedürfnissen der Konfliktbeteiligten aus und achtet besonders auf den fairen Umgang miteinander. Die Begleitung durch einen geschulten Mediator erlaubt es zudem, die Ursachen für den Konflikt aufzuarbeiten und dadurch Lerneffekte für die Zukunft zu erzielen.

Rechtsweg oder Verhandlung bzw. Mediation?

Der Rechtsweg ist tendenziell vorzuziehen, wenn

  • ein Rechtsanspruch (nahezu) unbestreitbar ist, der Rechtsinhaber also eine gute Nichteinigungsalternative hat,
  • die Beziehungen der Konfliktbeteiligten bereits eskaliert sind und ein hohes Maß an Feindseligkeit erreicht haben,
  • das Vertrauen eines Konfliktbeteiligten in die eigenen Verhandlungsmöglichkeiten geringer ist als das Vertrauen in einen neutralen Richter,
  • und der Verhandlungsgegenstand sehr komplex und schwierig ist, so dass man einen Richter als Entscheidungsinstanz vorzieht.

Eine Vielzahl außergerichtlicher oder mit anwaltlicher Hilfe erzielter gerichtlicher Vergleiche zeigt, dass es sich bei der anwaltlich begleiteten Verhandlung um eine äußerst erfolgreiche Konfliktlösungsmethode handelt.

Mediation dagegen kann noch einen weiteren Beitrag leisten, weil Kenntnisse der Kommunikations- und Konfliktforschung in die Lösungssuche einfließen. Dadurch können Ziele oft weitaus besser erreicht werden als durch einen Anwaltsvergleich. Die überzeugendsten Vorteile einer Mediation:

  • Erwirkung einer „Win-win-Lösung“ (es gibt keine Sieger und Besiegten)
  • Erweiterung der Kompetenzen der Konfliktbeteiligten für die Konfliktbeilegung, für Problemanalysen und -lösungen, für soziale Kommunikation und die bessere Steuerung von Gefühlen
  • Exemplarisches Aufzeigen von Wegen, wie Lebensziele und normative Überzeugungen auf intelligente und produktive Art in Harmonie zueinander gebracht werden können
  • die Konfliktbeteiligten gewinnen durch die Mediation mehr Selbsterkenntnis und Kenntnisse über den oder die anderen Konfliktbeteiligten sowie über deren Motive und Beweggründe
  • Etablierung einer neuen Kultur des sozialen Austauschs und der sozialen Auseinandersetzung

Mediationsverfahren

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler und allen Parteien verpflichteter Dritter, der Mediator, ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis Hilfen dafür gibt, in eigener Verantwortung Lösungen zu entwickeln. Es lassen sich sechs Phasen unterscheiden:

  • Phase 1: Auftragsklärung und Abschluss einer Mediationsvereinbarung
  • Phase 2: Informationssammlung zum Konflikt und Erarbeitung einer Liste der zu bearbeitenden Themen
  • Phase 3: Konfliktbearbeitung – Herausarbeiten von Interessen und Bedürfnissen hinter Positionen
  • Phase 4: Suche und Entwicklung von Lösungsoptionen
  • Phase 5: Bewertung und Auswahl von Lösungsoptionen
  • Phase 6: Abschlussvereinbarung

Grundprinzipien der Mediation

Folgende Grundprinzipien sind unabhängig von der Art des Konflikts und der Arbeitsweise des Mediators anerkannt:

  • Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators
  • Verschwiegenheit unter allen Beteiligten
  • Verfahrensverantwortung (beim Mediator) contra Ergebnisverantwortung (bei den Konfliktbeteiligten)
  • Ruhen eines gerichtlichen Verfahrens während der Mediation
  • freiwillige Teilnahme an der Mediation
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu offener und wertschätzender Kommunikation
  • professionelle Einstellung aller Beteiligten

Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Mediation

Im Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten mit dem Ziel, Konflikte möglichst einvernehmlich zu regeln, eine neue Konfliktlösungskultur zu schaffen und gleichzeitig langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Gesetz regelt im Wesentlichen Rolle, Aufgabe und Qualifikation des Mediators:

  • Der Mediator ist eine unabhängige, neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die durch die Mediation führt.
  • Er ist zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet, was ihm in Ausübung seiner Tätigkeit bekannt geworden ist.
  • Er hat sicherzustellen, dass er über alle Kompetenzen verfügt, um die Konfliktbeteiligten sachkundig durch die Mediation zu führen.

Meine Qualifikation als Mediator

Als langjähriger leitender Personalmanager mit internationaler Verantwortung in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Industrien verfüge ich über profunde Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Konflikten, Konfliktmanagement und -moderation. Daher kenne ich die Lösungswege, die Erfolg versprechen. Auch meine anwaltliche Tätigkeit mit Schwerpunkt Arbeitsrecht führte mich zu der Erkenntnis, dass allein die rechtliche Bearbeitung von Konflikten den Bedürfnissen von Mandanten oft nicht hinreichend gerecht wird. Mediation hat sich in meiner langjährigen Praxis als Personalmanager als äußerst sinnvolle Ergänzung zu dem rechtlichen Instrumentarium der Konfliktlösung erwiesen. Durch eine Reihe umfassender Fortbildungsmaßnahmen habe ich meine diesbezügliche Kompetenz kontinuierlich ausgebaut. Ich bin von der Rechtsanwaltskammer Celle als Mediator und von der Deutschen Anwaltsakademie als Wirtschaftsmediator (DAA) anerkannt. Darüber hinaus lege ich Wert auf regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen im arbeitsrechtlichen Kontext, wie Mediation im Unternehmen unter Einbeziehung des Betriebsrats oder kommunikationspsychologische Grundlagen für Verhandlungen.

Qualifizierungsmaßnahmen