Dr. Holly

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung bedeutet in erster Linie, mit den ständigen Veränderungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben und den damit einhergehenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Schritt zu halten. Das bedeutet für jeden Rechtsanwalt die gesetzliche Verpflichtung, sich fortzubilden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich darüber hinaus gehalten, die Erfüllung der Fortbildungspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen.

Um meine Mandantschaft stets auf aktuellem Niveau beraten und unterstützen zu können, lege ich größten Wert darauf, mit meinen Kenntnissen und Fähigkeiten stets auf dem neuesten Stand zu sein. Dazu dienen u. a. Mitgliedschaften in spezialisierten Organisationen, die ein entsprechendes Fortbildungsangebot sicherstellen. So bin ich seit langen Jahren Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins e. V.. Auch dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gehöre ich an. Auf dem Spezialgebiet der betrieblichen Altersversorgung nutze ich meine Mitgliedschaft im Industrie-Pensions-Verein e. V. und dessen Fortbildungsangebote zur Aufrechterhaltung und Ausbau meiner Expertise. (HHo/02.2014)

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