Aktuelles Arbeitsrecht April 2024
ChatGPT – Mitbestimmung des Betriebsrats?
Ein Betriebsrat wollte dem Arbeitgeber, der im Bereich der Medizintechnik tätig war, den Einsatz von ChatGPT im Betrieb verbieten lassen. Der Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern erlaubt, auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten die generative KI als neues Werkzeug bei der Arbeit zur Unterstützung zu nutzen. Die Software sollte dabei nicht auf den Computersystemen des Arbeitgebers installiert werden, sondern zur Nutzung der Tools mittels Webbrowser auf eigenen, privaten Accounts der Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht Hamburg, kam mit Beschluss vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24 – zu dem Ergebnis, dass unter den gegebenen Umständen keinerlei Beteiligungsrechte des Betriebsrats betroffen seien, weshalb der Betriebsrat die Anwendung auch nicht verhindern könne. (HHo/04.2024)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht