Aktuelles Arbeitsrecht April 2024
Mangelnde Identifikation des Arbeitgebers mit Arbeitszeugnis – Korrektur
Arbeitszeugnisse bieten offenbar unendlich viele Anlässe zu Streitigkeiten, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.11.2023 – 26 Ta 1198/23 – zeigt. Eine Arbeitnehmerin erhielt von ihrem Ex-Arbeitgeber ein Zeugnis, das dieser mit dem Zusatz versah „i. A. des Arbeitsgerichts“ und in der letzten Zeile den Vermerk enthielt „Zeugnis erstellt durch Rechtsanwältin A“. Dagegen wehrte sich die Arbeitnehmerin. Der Ex-Arbeitgeber wiederum meinte, er mache sich der Urkundenfälschung strafbar wenn er ein von einer Rechtsanwältin erstelltes Zeugnis unterschreibe und erstattete Strafanzeige gegen die Anwältin wegen Anstiftung zu dieser Straftat. Der Arbeitsrichterin drohte er an, die Presse einzuschalten und diese für ev. Praxisausfall haftbar zu machen. Das Landesarbeitsgericht wies die Beschwerde des Ex-Arbeitgebers ab. Ein Zeugnis sei nicht ordnungsgemäß, wenn des den Eindruck erwecken könne, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren. Vorliegend sei gerade das durch die Verwendung der Zusätze der Fall. (HHo/04.2024)
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