Aktuelles Arbeitsrecht August 2012
Ausrutschen auf Salatsoße in Werkskantine: kein Arbeitsunfall!
Die Sozialgerichtsbarkeit hat sich immer wieder mit skurril erscheinenden Vorfällen zu befassen, deren Anerkennung als Arbeitsunfall begehrt wird: So ist ein Arbeitnehmer während der Mittagszeit mit einem Tablett in der Hand auf Salatsoße in der Werkskantine ausgerutscht und gestürzt und hat sich dabei verletzt.
Das Sozialgericht Heilbronn kam in einem Urteil vom 26.03.2012 – S 5 U 1444/11 – zu dem Ergebnis, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handele: die Einnahme von Mahlzeiten während einer Arbeitspause sei grundsätzlich nicht versichert, da es sich dabei um ein menschliches Grundbedürfnis handele und somit betriebliche Belange regelmäßig zurückträten. Wer hätte das gedacht! (HHo/06.2012)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht