Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2016
„Bei Anruf Mord“
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.08.2016 – 7 Ca 415/15 – die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters bestätigt, der seinen Vorgesetzten in einem Telefonat mit den Worten „Ich stech` Dich ab“ bedroht haben soll.Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten sei dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht mehr zumutbar, auch wenn dieser vorher nicht abgemahnt worden sei. (HHo/10.2016)
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