Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2012
Fristlose Kündigung wegen „Datenklau“
Ein Bankangestellter, der mit seinem Arbeitgeber bereits die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart hatte und bis dahin für mehrere Monate bezahlt freigestellt werden sollte, übermittelte kurz vor der Freistellung insgesamt 94 E-Mails mit ca. 622 MB in 1660 Dateianhängen vom betrieblichen an sein privates E-Mail Postfach.
Dabei handelte es sich überwiegend um Daten, die dem Bankgeheimnis unterlagen, u. a. die Unternehmen eingeräumten Kreditlinien, in Anspruch genommene Kredite, Kreditverträge und Risikoanalysen für diverse Unternehmen.
Der Arbeitgeber kündigte kurz nach der Freistellung fristlos. Die fristlose Kündigung wurde vom LAG Hessen wegen der schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Bankangestellten bestätigt, Urteil vom 29.08.2011 – 7 Sa 248/11 – (HHo/01.2012).
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